Warum überhaupt eine Brandschutzhelferschulung?

Als Arbeitgeber sind Sie in Deutschland gesetzlich verpflichtet, Brandschutzhelferinnen und -helfer auszubilden.
Diese Pflicht ergibt sich aus:

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 10

Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.2

Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung  (DGUV) 205-023

Mindestens 5 % Ihrer Mitarbeitenden sollten als Brandschutzhelfer ausgebildet und benannt sein.

Diese Vorgabe ist nicht nur gesetzlich relevant, sondern auch versicherungstechnisch und strafrechtlich von großer Bedeutung.

Fallbeispiel 1:
In Ihrem Unternehmen bricht ein Feuer aus. Der Sachschaden beträgt eine Million Euro.
Bei den Ermittlungen stellt sich heraus, dass zu wenige Brandschutzhelfer ausgebildet waren.
Die Versicherung verweigert daraufhin eine Kostenübernahme, da Sie Ihrer Pflicht nicht ausreichend nachgekommen sind.
Ergebnis: Sie bleiben auf dem Schaden und den Folgekosten sitzen.

Fallbeispiel 2:
Ein Mitarbeiter oder Kunde wird bei einem Brand verletzt, weil keine geschulten Brandschutzhelfer vor Ort waren.
Neben möglichen strafrechtlichen Konsequenzen drohen Schadenersatzforderungen und der Verlust des Versicherungsschutzes.
Ergebnis: Auch hier tragen Sie die Kosten für Prozess und Anwälte selbst.

Fazit:
Eine Brandschutzhelferschulung schützt Menschenleben, Sachwerte und Ihr Unternehmen.
Mit geschultem Personal handeln Sie im Ernstfall schnell, sicher und rechtssicher.